Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass der Infopreneur auf seiner eigenen Website Gastbeiträge einsetzen möchte. Er kann dafür Regeln aufstellen, deren Einhaltung er von seinen Gastautoren fordert. Dadurch kann er sicherstellen, dass die ihm vorgelegten Gastbeiträge zu seiner Website passen.
Warum setzt der Infopreneur Gastbeiträge ein?
Dafür kann es unterschiedliche Erklärungen geben: Zum einen kann es daran liegen, dass der Infopreneur gewisse Themen selbst nicht abdecken kann, da ihm das Wissen und die Erfahrung dazu fehlen. Zum anderen kann auch der zeitliche Aufwand zum Erstellen eines Artikels der Grund sein, denn schreibt nicht er, sondern der Gastautor den Beitrag, so kann er sich im besten Fall viel Zeit dabei sparen. Des weiteren kann auch der Gedanke dahinterstecken, seinen Lesern durch eine hohe Anzahl von Artikeln einen möglichst starken Mehrwert anbieten zu wollen. Auch für Abwechslung im Leseangebot zu sorgen ist ein möglicher Grund. Ebenfalls eine Erklärung kann dafür sein, dass er seinen Lesern unterschiedliche Perspektiven anbieten möchte – dabei helfen ihm die anderer Autoren.
Warum sollte ein Gastbeitrag den Regeln entsprechen?
Weil durch den Aufbau von Regeln der Infopreneur Kriterien festlegt, die dafür sorgen, dass seine gewünschten Ziele durch einen Beitrag erreicht werden. Grundsätzlich ist damit gemeint, dass die auf seiner Website veröffentlichten Artikel den Lesern Nutzen stiften und Mehrwerte bieten sollen. Um das Erreichen dieser Ziele sicherzustellen, sollte der Gastbeitrag diese Regeln deshalb erfüllen. Zur Überprüfung des jeweiligen Beitrags bieten die Regeln dem Infopreneur dazu einen Maßstab, woran er die Qualität eines Artikels messen und bewerten kann. Er kann damit überprüfen, ob ein angefragter Gastbeitrag die von ihm definierten Kriterien erfüllt.
Welche Regeln sollten mit den Gastbeiträgen erfüllt werden?
Die Definition der Regeln hängt in starkem Maße von der Art der Website des Infopreneurs ab. So hat eine auf Erzählungen basierende Reise-Website sicherlich andere Anforderungen als ein Blog, der seinen Lesern betriebswirtschaftliche Erkenntnisse vermitteln möchte. Aus diesem Grund sollte der Infopreneur als Websitebetreiber für sich entscheiden, ob die im Folgenden jeweils dargestellte Regel zu ihm passt, und ob er sie erweitern oder einschränken sollte.
- Thema: Dieses muss zur Zielgruppe sowie auch zu den Kategorien der Website passen.
- Inhalt: Der Beitrag muss etwas beinhalten, was die Leser interessiert und ihnen einen Nutzen stiftet. Gemeint sind damit beispielsweise Ideen, Tipps oder Informationen. Diese sollten nachvollziehbar, neu, nützlich, relevant, unterhaltsam und auch anregend sein oder neugierig machen. Wichtig dabei ist auch, dass der Beitrag sich um ein möglichst großes Thema kümmert, damit er das Interesse vieler Leser weckt. Dabei sollte entweder es sich um ein bislang auf dieser Website noch nicht behandeltes Thema handeln, oder ein bereits behandeltes Thema aus unterschiedlicher Perspektive betrachtet werden. Generell darf der Inhalt eines Gastbeitrrags nicht anstößig, gewaltverherrlichend, pornografisch oder rassistisch sein.
- Struktur: Der Text muss gut strukturiert sein. Er muss mit einem Titel beginnen, der den Leser zum Weiterlesen bringt. Des weiteren wird eine Meta-Description benötigt, die den Inhalt des Beitrags zusammenfasst, um von den Suchmaschinen als Ergebnis einer Keywordsuche verwendet werden zu können. Zusätzlich sollen darin Zwischenüberschriften und Abschnitte eingebaut sein.
- Keyword: Dem Artikel muss ein Keyword zugeordnet sein, das den Kerngedanken das Artikels widerspiegelt. Der Autor soll dabei auf ein “Keywordstuffing“ verzichten. Damit gemeint ist, dass das Keyword in gesundem Maße von ihm im Text einzusetzen ist. Durch das Keyword lässt sich bereits vor der Veröffentlichung aufgrund der Suchmaschinenergebnisse prüfen, ob der geplante Gastbeitrag eine Erfolgsaussicht hat.
- Titel: Das Keyword sollte darin eingebunden sein. Die Länge sollte aus maximal sechs Wörtern bestehen.
- Einleitung: In wenigen Sätzen sollte der Leser über die Problemstellung und die darauf folgende Lösung hingewiesen werden.
- Abschnitte: Eine Abschnittslänge sollte in der Regel maximal fünf Zeilen beinhalten.
- Zwischenüberschriften: Durch die verwendeten Zwischenüberschriften sollte dem Leser beim Überfliegen des Beitrags dessen Aussage klar werden.
- Fazit: Der Inhalt des Beitrags sollte kurz zusammengefasst werden.
- Mindestlänge: Der Artikel muss mindestens 300 Wörter beinhalten. (Diese Zahl ist jeweils abhängig von der Anforderung des Infopreneurs). Er kann aber auch wesentlich länger sein.
- Werbung: Der Gastartikel darf keine offene oder versteckte Werbung beinhalten. Somit sind Links oder Hinweise zu kostenpflichtigen Produkten oder Dienstleistungen nicht zulässig.
- Stil: Der Gastautor sollte in seinem Beitrag das „Du“ einsetzen, um dadurch eine persönliche Färbung seines Textes zu erlangen. Alternativ: Er sollte das „Sie“ verwenden und seinen Text neutral halten.
- Exklusivität: Der Gastbeitrag muss exklusiv sein. Das heißt, er darf nirgendwo sonst veröffentlicht sein oder werden, solange wie er auf der Website des Infopreneurs präsentiert wird. Der Gastautor hat deshalb dazu das Copyright zu übertragen.
- Format: Der Beitrag soll vom Gastautor als Word-Dokument bereitgestellt werden, um mögliche Anpassungen des Textes leicht durchführen zu können. Im Text eingesetzte Links müssen ausgeschrieben sein.
- Quellen: Ideen und Thesen, die auf Aussagen oder Studien anderer basieren, sollten mit nachvollziehbaren Quellenangaben belegt sein. Dazu können auch externe Links gesetzt werden. Bei Zitaten sollte der Urheber mit angegeben werden.
- Autorenbox: Darin hat der Autor sich dem Leser gegenüber vorzustellen. Er sollte ihn davon überzeugen, warum er diesen Artikel schreiben kann. Jedoch sollte er nicht zu viel über seine Fähigkeiten und Tätigkeiten aufzählen. Hier darf er einen Link zu seiner eigenen Website sowie zu seinen Social-Media-Accounts einbinden. Er sollte ein Bild oder ein Logo veröffentlichen.
- Bilder: Bilder dürfen nicht im Text eingebettet sein, sondern sollen als Extra-Datei geliefert werden. Im Text selbst wird auf das Bild schriftlich hingewiesen. Der Gastautor hat dabei gegenüber der veröffentlichenden Website zu garantieren, dass die von ihm für seinen Beitrag vorgeschlagenen Bilder keine Urheberrechte verletzen. Zusätzlich erlaubt er, dass diese Bilder von uns auch in unserem Blog und Newsletter verwendet werden dürfen. Er überträgt an uns dazu ein nicht-exklusives, zeitlich und geografisch unbeschränktes Nutzungsrecht. Die Bilder sollen ein 600*800 Pixel Format besitzen und als „jpg“- oder „png“-Datei geliefert werden.
- Text: Die im Text verwendeten Wörter werden ausgeschrieben: Prozent anstatt %, unter anderem anstatt u.a., beispielsweise anstatt bspw. et cetera. Aussprechbare Markennamen beginnen mit einem Großbuchstaben.
- Kommentare: Sollte der Artikel von den Lesern kommentiert werden, hat der Autor darauf zu reagieren.
- Promotion: Der Gastautor hat über sein Netzwerk (Website, Newsletter, Social-Media-Accounts) den von ihm geschriebenen Beitrag durch Hinweise und DoFollow-Links darauf zu unterstützen.
- Urheberrecht: Der Gastbeitrag darf kein Urheberrecht verletzen! Der Autor garantiert, dass der Text von ihm stammt.
- Literaturempfehlung: Um den Lesern die Möglichkeit zu bieten, sich noch weiter in das Beitragsthema zu vertiefen, sollte der Autor ihnen dazu passende Literatur vorschlagen können.
- Dauer: Prinzipiell wird der Gastbeitrag zeitlich unbeschränkt veröffentlicht.
- Lieferung: Der Text des Gastbeitrags hat als MS-Word-Dokument geliefert zu werden.
Was sollte sich der Infopreneur gegenüber dem Gastautor zusätzlich vorbehalten?
Gut aufgestellte Regeln haben sicherlich einen stark positiven Einfluss auf den Input des zu veröffentlichenden Gastbeitrags. Dennoch sollte sich der Infopreneur zusätzlich noch folgende Änderungen gegenüber dem Gastautor vorbehalten:
- Stilistische Änderungen: Damit erlaubt er sich unter anderem Änderungen der Wortwahl, des Satzbaus sowie des Textlayouts vorzunehmen.
- Textänderung: Diese behält er sich vor, um die Rechtschreibung innerhalb des Beitrags sicherzustellen.
- Textaktualisierung: Wenn im Laufe der Zeit gewisse Aussagen im Beitrag nicht mehr zur aktuellen Situation passen, müssen diese daran angepasst werden.
- Textkürzung: Um eine optimale Textlänge zu erhalten, ist der Beitrag gegebenenfalls zu kürzen.
- Interne Links: Der Infopreneur nimmt sich das Recht, interne Links – bspw. auf seinen Newsletter, E-Books etc. – im Gastbeitrag einzufügen.
- SEO-Optimierung: Um das Ziel eines maximalen Aufrufs des Artikels zu erreichen, soll vor dessen Veröffentlichung der Beitrag nach SEO-Kriterien optimiert werden.
- Abstimmung: Dem Gastautor einen Hinweis darauf zu geben, dass alle Änderungen vor der Veröffentlichung nach gegenseitiger Absprache stattfinden. Dies sorgt dafür, dass er keine Bedenken zu haben braucht, dass sein Artikel ohne seine Zustimmung veröffentlicht wird.
- Durchführung: Starke Änderungswünsche hat der Gastautor nach Absprache mit dem Infopreneur durchzuführen.
Wie können die Regeln veröffentlicht werden?
Der Infopreneur kann auf seiner Website eine spezielle Seite einrichten, um die Anforderungen für Gastbeiträge zu präsentieren. Sollte er Gründe haben, die nicht dafür sprechen, dann kann er die Vorgaben auch als erste Reaktion auf eine Anfrage des Gastautors in Form eines Dokuments an ihn per E-Mail senden.
Fazit
Die Veröffentlichung des Beitrags eines Gastautors auf der eigenen Website kann zu einer Win-win-Situation für beide Seiten führen. Um dies sicherzustellen, sollte der Infopreneur dazu passende Regeln festlegen und sich Rechte gegenüber dem Gastautor vorbehalten. Dies führt zum einen für ihn zu einem wertvolleren Input eines Artikels, und zum anderen vermindert sich dadurch auch sein zeitlicher Aufwand für dessen Veröffentlichung.
Wichtig: Es sind in diesem Artikel zwar nicht alle wesentlichen Regeln und Vorbehalte präsentiert, dennoch handelt es sich um die häufigsten, die von den meisten Gastbeitragsveröffentlichern verwendet werden.
Antworten