VG Wort – ein attraktives passives Einkommen

Ein Infopreneur kann als Urheber eines Textes mit Hilfe der VG WORT Geld verdienen – genauso wie ein Musiker mit Hilfe der GEMA. Dazu hat er lediglich gewisse Anforderungen zu erfüllen. Die Betrachtung dieses Artikels konzentriert sich auf den Fall, dass er seine Texte im Internet veröffentlicht. Das Ziel ist dabei, sich darüber einen schnellen Überblick verschaffen zu können. 

Inhaltsverzeichnis

Was ist die VG WORT? (top)

Der Ausdruck VG WORT steht für die Verwertungsgesellschaft WORT. Diese wurde 1958 als Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung gegründet, wofür sich Autoren und Verlage zusammengetan haben. Ihr Ziel war dabei, dass Urheberrechte gemeinsam verwertet werden sollen, um dadurch für sie eine angemessene Vergütung sicherzustellen. Dazu soll die VG WORT die ihr übergebenen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche treuhänderisch wahrnehmen, in dem sie Geld von denjenigen verlangt, die das geistige Eigentum anderer nutzen.

Warum verteilt die VG WORT ihr Geld? (top)

Die VG WORT bezahlt Vergütungen, weil dadurch das Recht der Leser gegenüber den Urhebern abgegolten wird, Privatkopien der Lesetexte anfertigen zu dürfen.

Woher stammen die Einkünfte der VG WORT? (top)

Die Einkünfte der VG WORT stammen aus verschiedenen Quellen:

  • Hersteller von Kopierern, Kopierpapier, CD-Rohlinge etc. Alles, womit Texte kopiert werden können.
  • Büchereien, Lesezirkel, Schulen, Bibliotheken, Pressespiegel, Museen, Krankenhäuser etc.

An wen verteilt die VG WORT ihr Geld? (top)

Grundsätzlich ist VG WORT für alle schreibenden Autoren befugt. Geld erhalten diese jedoch nur dann, wenn sie…

  • …sich bei der VG WORT angemeldet und einen Wahrnehmungsvertrag abgeschlossen haben.
  • …die dazu notwendige statistische Erfassung unterstützen.
  • …bei der abschließenden Auswertung mitmachen.

Alles in allem handelte es sich im Jahr 2018 um rund 250.000 wahrnehmungsberechtigte Autoren und Verlage.

Wie viel Geld verteilt die VG WORT? (top)

Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 275 Millionen Euro an die Autoren und Verlage ausgeschüttet. Für die Texte im Internet wurden rund 19 Millionen Euro an fast 20.000 Autoren ausgeschüttet – im Durchschnitt also knapp 950 Euro pro Internet-Autor.

Welche Voraussetzungen müssen die Texte erfüllen, um dafür von der VG WORT vergütet zu werden? (top)

Damit der Infopreneur als Autor von VG WORT eine Vergütung erhält, sollten seine von ihm geschriebenen Texte folgenden Anforderungen entsprechen:

Inhalte

  • Wichtig ist das Datum der Meldung des Textes.
  • Die Texte dürfen nicht rassistisch, pornografisch, menschenverachtend oder verfassungswidrig sein.
  • Erheblich ist auch, dass der Text auf einer deutschen Internetseite veröffentlicht sein muss.
  • Es muss sich um einen urheberrechtlich schutzfähigen Text handeln.
  • Die Urheberschaft hat beim Infopreneur zu liegen. Ansonsten riskiert er, dass der wirkliche Urheber eine Strafanzeige gegen ihn stellen könnte.
  • Keine Rolle spielt:
    • Die für den Text verwendete Sprache.
    • Das Erstellungsdatum des Textes.

Frei zugängliche Texte

  • Es darf kein Kopierschutz vorhanden sein: Der Text muss dem Leser frei zugänglich zur Verfügung stehen.
  • Zusätzlich zu den direkt lesbaren Texten (HTML) können auch PDF-Dokumente vergütet werden.
  • Die Texte müssen als geschriebener „stehender“ Text vorliegen.
  • Nicht vergütet werden Texte in Audiodateien, Bilddateien, Multimediapräsentationen oder Videos.
  • Die Texte können auf der eigenen Website, aber auch auf externen Websites veröffentlicht werden. Im ersteren Fall kann sich der Infopreneur dafür an der „regulären Ausschüttung“ beteiligen. Im letzteren Fall wird dabei unterschieden, ob die externen Website-Betreiber bei METIS (Texte im Internet) teilnehmen: Falls ja, werden diese Texte auch für die regulären Ausschüttungen gemeldet. Falls nein, kann der Autor seine Texte für die „Sonderauschüttung“ anmelden.

Auschuettungen

VG WORT Ausschüttungsarten – abhängig von in Text eingebauter Zählmarke. 

Mindestgröße

  • Der Text muss mindestens 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen. Das entspricht im Durchschnitt einem Text von weniger als 300 Wörtern.
  • Gedichte sind unabhängig von ihrem Umfang meldefähig.

Mindestaufruf

  • Der Mindestaufruf des Artikels muss von Besuchern aus Deutschland vollzogen werden.
  • Auf den Text muss mindestens 1500 Mal in einem Kalenderjahr zugegriffen werden.
  • Beinhaltet der Text mehr als 10.000 Zeichen, muss er mindestens 750 Mal angeklickt werden.

Wie hat der Infopreneur dabei vorzugehen? (top)

Hier ist stichwortartig beschrieben, welche Schritte zu gehen sind, um als Autor seine Texte der VG WORT melden zu können: Ziel ist es, dafür einen schnellen Überblick zu erhalten. Die entsprechenden Details können direkt bei VG WORT heruntergeladen werden.

Anmelden

  • Sich bei VG WORT registrieren.
  • Dann den Wahrnehmungsvertrag herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und per Post zurücksenden.
  • Danach erhält der Infopreneur als Autor von VG WORT eine individuelle „Karteinummer“.

Zählmarken downloaden

  • Jeder Infopreneur, der mit seinen Texten bei VG WORT Geld verdienen möchte, benötigt Zählmarken.
  • Zählmarken sind Zugriffszähler mit eindeutiger Kennung für die zu meldenden Texte bei VG WORT.
  • Sie werden auch „Zählpixel“ genannt, da es sich um ein 1×1 Pixel großes Bild handelt.
  • Der Zugang zum Download erfolgt über T.O.M.. (Text Online Melden). Das ist das Registrierungs- und Meldeportal der VG WORT.
  • Pro Kalenderjahr kann man derzeit maximal 4000 Zählmarken erhalten.
  • Dieses Jahreskontingent kann beliebig über das Jahr verteilt abgerufen werden.
  • Zählmarken lassen sich als CSV-Datei herunterladen und beispielsweise in Excel öffnen.

Zählmarken installieren

  • Nachdem die Zählmarken heruntergeladen wurden, sind sie in die Texte einzubauen, damit diese dann später der VG WORT gemeldet werden können.
  • Zählmarken können sowohl in aktuelle wie auch in bereits seit längerem existierende Texte eingebaut werden.
  • Diese Zählmarken können auch in Texte eingebaut werden, die auf externen Internetseiten veröffentlicht werden.
  • Eine Zählmarke darf nur einmal verwendet werden.
  • Pro Text darf nur eine Zählmarke eingebaut werden.
  • Eine Zählmarke sollte nur dann eingebaut werden, wenn es sich um einen eigenen Text (Infopreneur = Urheber) handelt, der auch die Mindestanzahl von Zeichen enthält.
  • Der Infopreneur sollte die von ihm eingebauten Zählmarken in seine Texte für sich selbst in einer Liste dokumentieren. Dadurch verliert er nicht den Überblick darüber, welche Texte er einer Liste dokumentieren. Dadurch verliert er nicht den Überblick darüber, welche Texte er einer Liste dokumentieren. Dadurch verliert er nicht den Überblick darüber, welche Texte er einer Liste dokumentieren. Dadurch verliert er nicht den Überblick darüber, welche Texte er bereits für die Vergütung vorbereitet hat.
  • Der Einbau findet im HTML-<Body> statt, wie bei einem anderen normalen Link auch.

Zaehlmarke

  • Dieser Link wird mittels des Downloads der Zählermarke übergeben. Der Infopreneur braucht ihn also nicht selbst zu konstruieren.
  • Die Zählmarken können manuell eingebaut werden.
  • Verwendet der Infopreneur „WordPress“, kann er dabei auf PlugIns zugreifen (siehe Technik)

Abrechnen

  • Dafür ist jeweils der Zusammenhang zwischen dem Text und seiner Zählmarke herauszufinden.
  • In T.O.M.-Bereich der VG WORT kann man dazu unter „Zählmarkenübersicht“ all diejenigen herausfinden, die die Mindestzugriffe im Vorjahr erhalten haben. Es ist eine Liste, die anzeigt, welche Zählmarken es geschafft haben.
  • Nachdem die Zahlmarken bekannt sind, sind die dazu passenden Artikel zu identifizieren.

Beantragen

  • Die vom Infopreneur zu beantragenden Texte zur Abrechnung müssen im T.O.M. eingegeben werden. Gemeint sind damit die Texte, die die Mindestanforderungen erfüllt haben.
  • Für jeden zu meldenden Artikel muss ein solches Online-Formular ausgefüllt werden.
  • Das Formular ist zwar umfangreich, muss aber nicht komplett ausgefüllt werden.
  • Eingegeben werden muss der Titel, der komplette Text und die URL des Textes.
  • Sollte ein Text über mehrere URLs aufgerufen werden können, dann sind diese URLs in die Meldung an VG WORT einzutragen.
  • Im Falle der „regulären Ausschüttung“ hat der Urheber die Abrechnung für das laufende Jahr im Folgejahr bis spätestens zum 1. Juli durchzuführen und VG WORT zu melden
  • Im Falle der „Sonderausschüttung“ ist die Abrechnung dahingegen schon bis zum 31. Januar des Folgejahres zu melden.

WICHTIG: Artikel, die einmal eingereicht wurden, müssen nicht wieder gemeldet werden.

Ausschüttung

  • Die Ausschüttung für den einzelnen Autor basiert auf den von ihm fristgerecht eingereichten korrekten Meldungen.
  • Jeweils im Herbst des Folgejahres erhält er dann die Vergütungen der VG WORT.
  • Nach der Hauptausschüttung findet er dazu im T.O.M. einen „Ausschüttungsbrief“, der alle Texte des Vorjahres auflistet, die vergütet wurden.

Welche technischen Punkte sollte der Infopreneur berücksichtigen? (top)

Nachdem der Infopreneur erfahren hat, welche Zählmarken die Mindestaufrufe erreicht haben, muss er die dazu passenden Texte herausfinden. Baut seine Website auf WordPress auf, kann er dazu auf verschiedene Plugins zugreifen, die ihn dabei unterstützen. Zu den bekanntesten gehört „Prosodia“. Dessen Hauptaufgabe besteht darin, Zählmarken sowie deren Zuordnung zu Texten zu verwalten und sicherzustellen, dass keine Zählmarken verloren gehen oder mehrfach verwendet werden. Dieses Plugin hilft ihm dabei, seine Arbeit stark reduzieren zu können.

Ein weiterer wichtiger technischer Aspekt ist die Verwendung eines passenden Links zur VG WORT. Handelt es sich beim Infopreneur um eine gesicherte HTTPS-Website, dann hat er darauf zu achten, dass der Link folgendermaßen beginnt:

    • https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/individuelle-pixelnummer

Handelt es sich bei ihm jedoch noch um eine ungesicherte Website, die mit „http://“ beginnt, dann sollte der Link so beginnen:

    • http://vgXY.met.vgwort.de/na/individuelle-pixelnummer

Dies kann bei Prosodia so eingestellt werden, dass automatisch der korrekte Link verwendet wird. Unter Umständen müssen bei älteren Texten solche Linkänderungen durchgeführt werden. Beispielsweise dann, wenn eine ungesicherte Website in eine gesicherte umgestellt wird. In jedem Fall sollte der Infopreneur prüfen, ob seine Links korrekt sind, ansonsten riskiert er, dass er keine Vergütung für seine Texte erhalten wird.

Wie viel kann der Infopreneur mit seinen Texten bei der VG WORT verdienen? (top)

Der Monetarisierungseffekt seiner Website ist nicht unbedingt stabil, denn die von VG WORT ausgeschütteten Beträge ändern sich jedes Jahr. Grund dafür ist die jeweilige Höhe der Einnahmen sowie die Menge der gemeldeten Texte und die Anzahl der Autoren und Verlage. Die derzeitig aktuellen Daten dazu lassen sich hier nachlesen.

Für den Infopreneur trifft METIS (Texte im Internet) als Urheberart zu. Dabei werden zwei unterschiedliche Ausschüttungen von der VG WORT vorgenommen:

Reguläre Ausschüttung:

Das ist dann für ihn relevant, wenn er seine Texte mit Zählmarken versehen konnte und diese von VG WORT erkannt wurden. Auf der eigenen Website müssen diese Zählmarken in den zu vergütenden Texten eingebaut sein. Auch Texte, die auf externen Websites veröffentlicht werden, können diese beinhalten. Die aktuellste Vergütung für war 29,40 Euro pro derartigem Text.

Sonderausschüttung:

Hier handelt es sich um eine Umgehungslösung, da es nicht möglich ist, andere Website-Betreiber dazu zu zwingen, an METIS teilzunehmen. Das heißt, wenn Texte nicht auf der eigenen, sondern auf fremden Websites stehen, als Gastartikel, und dabei keine Zählmarke eingebaut werden konnte, dann kommt diese Ausschüttung für den Infopreneur zum Tragen. Ausbezahlt werden dafür pro Stufe:

Stufe 1     1 – 20 Texte  13 Euro
Stufe 2   21 – 60 Texte  30 Euro
Stufe 3   61 – 120 Texte  78 Euro
Stufe 4 121 – 240 Texte 156 Euro
Stufe 5 241 -480 Texte 312 Euro
Stufe 6 > 480 Texte 624 Euro

Der Höchstbetrag wird bei 1.248 Euro gekappt. Das bedeutet, dass der Urheber maximal den doppelten Wert der Stufe 6 vergütet bekommt. Weitere aktuelle Details finden sich auf VG WORT unter dem Suchwort „Verteilungsplan“.

Wichtig ist dabei zu verstehen, dass die Texte von VG WORT, nachdem sie erst einmal angemeldet worden sind, danach endlos vergütet werden – vorausgesetzt, sie werden weiterhin ausreichend gelesen.

Welche Kritikpunkte sollte der Infopreneur kennen? (top)

Es kann sich zwar jeder Infopreneur anmelden, denn es gibt keine Beschränkungen. Doch betreibt er eine kleine Nischen-Website, dann hat er vielleicht sehr geringe Chancen, eine Vergütung für seine Texte zu bekommen, da ihm die Anzahl der Mindestaufrufe fehlen wird.

Er sollte in jedem Fall ehrlich sein, was die Urheberschaft angeht. Ansonsten besteht für ihn die Gefahr, dass der eigentliche Urheber gegen ihn eine Strafanzeige wegen Betrugs erstatten könnte.

Wie auch vorher bereits erwähnt: Die Einkünfte variieren von Jahr zu Jahr und können auch rückläufig sein. Das hängt davon ab, wie viel Einnahmen VG WORT erhält und wie viele Urheber mit deren Texten vergütet werden.

Es am Anfang zu lernen, wie mit dieser passiven Einkommensquelle umzugehen, ist sicherlich nicht ganz einfach. Ebenso ist der Einbau der VG WORT Zählermarken eine sehr zeitintensive Beschäftigung. Auch die Meldung der Texte an VG WORT kostet viel Zeit.

Ist die Umsetzung aber erst einmal vollzogen, ist es von da an für den Infopreneur sehr einfach. Teilweise erreicht er dann sogar ein automatisches Vorgehen.

Bis der Infopreneur die erste Zahlung erhält, dauert es ziemlich lange. Danach kommen diese aber dann regelmäßig jedes Jahr. Solange, wie die Artikel ausreichend gelesen werden.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu betrachten? (top)

Zunächst einmal, dass das Vergütungseinkommen versteuert werden muss. Wenn der Infopreneur umsatzsteuerpflichtig ist, dann sollte er dies der VG WORT schriftlich mitteilen. Dadurch kann bei der Vergütungsauszahlung von ihr die Umsatzsteuer automatisch berücksichtigt werden. Sollte er dies vergessen, dann müsste er zwar die Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen, würde den entsprechenden Anteil dazu aber von der VG WORT nicht bekommen.

Wie kann der Infopreneur seine Einnahmen optimieren? (top)

Dafür gibt es zwei grundsätzliche Überlegungen: Zum einen kann er sich auf sogenannten „evergreen content“ konzentrieren. Gemeint sind damit Texte, die inhaltlich langfristig interessant sind und deshalb auch immer wieder von Usern gelesen werden. Zum anderen sollte er seine längeren Einzeltexte in mehrere Serientexte aufteilen, wobei vorzugsweise jeder über der Mindestgröße von Zeichen liegen sollte.

Welchen Einfluss haben Zählmarken auf den Datenschutz? (top)

Laut Angaben der VG WORT werden Session-Cookies eingesetzt im Zusammenhang mit den Zählmarken auf der jeweiligen Website des Urhebers.

Diese werden zwar lediglich verwendet, um anonymisierte Messwerte zu erlangen – folglich werden keine einzelnen Nutzer identifiziert, so dass deren Identität demnach auch geschützt bleibt. Dennoch sollte der Infopreneur seine Leser zum einen in seiner Datenschutzerklärung darüber informieren und zum anderen ihnen auch die Möglichkeit bieten, an der Messung durch VG WORT nicht teilnehmen zu müssen. Für das Erstere kann er auf die im Rahmen der Teilnahmebedingungen von der VG WORT angebotenen Textbausteine zur Erklärung ihrer Session Cookies zugreifen. Für das Letztere lässt sich dieser dazu passende Link (https://optout.ioam.de) einbauen, durch den der User der Messung von Seitenaufrufen widersprechen kann.

Fazit (top)

Die passive Einkommensquelle der VG WORT stellt für den Infopreneur eine gute Einnahmemöglichkeit dar. Zwar dauert es lange für ihn bis nach der ersten Meldung von Texten die Vergütung in seine Tasche fließt, aber wenn er in Geduld geübt ist, dann kann er sich damit ein sich kontinuierlich steigerndes Einkommen aufbauen. Besonders lohnt sich das für Betreiber von Websites mit starkem Traffic.

Hinweis: Diese Informationen wurden nach bestem Wissen ud Gewissen recherchiert. Sie stellen aber keine verbindliche Rechtsberatung dar.

 

 

 

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